Asuncion Paraguay

Wohnsitz & Steuerwohnsitz Paraguay: Der komplette Leitfaden 2026

Das Wichtigste auf einen Blick: Paraguay ist keine Steueroase, sondern ein Land mit territorialer Besteuerung. Nur lokal erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig, der Steuersatz ist auf 10 % begrenzt. Ausländische Einkünfte – Dividenden, Online-Einkünfte oder Renten – werden mit 0 % besteuert. Entscheidend ist jedoch nicht nur die paraguayische Seite: Erst der saubere Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz macht aus dem Vorteil eine reale Steuerersparnis.

Sind die Steuern in Paraguay wirklich ein entscheidender Vorteil für Auswanderer im Jahr 2026? Hinter dem gängigen Vorurteil eines „Steuerparadieses“ entmystifiziert dieser Leitfaden die Regeln der territorialen Besteuerung – und behandelt ebenso ausführlich die Hälfte, die die meisten Ratgeber auslassen: den korrekten Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum und die seit 2025/2026 verschärften Aufenthaltsregeln.

Sie erfahren, wie ausländische Einkünfte gesetzlich von der lokalen Steuer befreit sind, wie lokale Einkünfte mit maximal 10 % besteuert werden, warum es keine Vermögens- oder Erbschaftssteuer gibt – und welche Schritte im Herkunftsland zwingend dazugehören, damit das Modell hält.

  1. Paraguay, ein Steuerparadies? Klärung der Situation für 2026
  2. Das Territorialitätsprinzip: der Grundpfeiler des Systems
  3. Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen und Unternehmen
  4. Steuern, die Sie in Paraguay nicht zahlen müssen
  5. Für wen sich Paraguay lohnt – und für wen nicht
  6. Wohnsitz & Aufenthalt: der Weg zur Residencia (Stand 2026)
  7. Wegzug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  8. Steuerkonformität in Paraguay: RUC, Erklärungen, Fristen
  9. Automatischer Informationsaustausch (CRS): aktueller Stand
  10. Lebenshaltungskosten in Paraguay 2026
  11. Steuerstrategie 2026: Abkommen, Synthese und das Leben vor Ort
  12. FAQ

Paraguay, ein Steuerparadies? Klärung der Situation für 2026

Paraguay und Steuern: Vorurteile abbauen

Warum wird Paraguay oft als „Steuerparadies“ bezeichnet? Die Antwort liegt in der 0-%-Steuer auf ausländische Einkünfte für Steuerinländer. Dieses Bild ist jedoch irreführend: Das Land wendet einen klaren Rechtsrahmen auf Basis des Territorialitätsprinzips an und arbeitet – anders als klassische Steueroasen – mit internationalen Organisationen zusammen. Es taucht auf keiner schwarzen oder grauen Liste der OECD auf. Im Jahr 2026 zieht dieses System Auswanderer an, verlangt aber die Einhaltung strenger Bedingungen, um legal davon zu profitieren.

Das Territorialitätsprinzip: der eigentliche Schlüssel zur Optimierung

Nur lokal erzielte Einkünfte werden besteuert. Ausländische Einkünfte – aus Investitionen, Online-Geschäften oder internationalen Kunden – unterliegen nicht der lokalen Steuer. Ein in Asunción ansässiger Digitalunternehmer zahlt keine Steuern auf seine Online-Einkünfte, sofern er deren ausländische Herkunft nachweisen kann. Lokale Einkünfte wie Mieteinnahmen werden hingegen mit 8–10 % besteuert. Um davon zu profitieren, müssen Sie die RUC beantragen und Ihren steuerlichen Wohnsitz im Herkunftsland aufgeben – sauber strukturiert, um Fehler wie eine falsche Angabe der Einkommensquelle zu vermeiden.

Das Territorialitätsprinzip: der Grundpfeiler des paraguayischen Steuersystems

Paraguay wendet ein territoriales Steuersystem an: Nur lokal erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig. Im Gegensatz zu Frankreich, Deutschland oder den USA gibt es keine weltweite Besteuerung. Auswanderer profitieren von einer vollständigen gesetzlichen Befreiung ihrer ausländischen Einkünfte, verstärkt durch das Fehlen von Vermögens- und Erbschaftssteuern.

Lokale vs. ausländische Einkünfte: der entscheidende Unterschied

Nur gravados (steuerpflichtige) Einkünfte aus Paraguay werden besteuert. No gravados (nicht steuerpflichtige) Einkünfte aus dem Ausland sind zu 100 % steuerfrei – eine gesetzliche Grundlage, keine Grauzone. Ein Einkommen gilt als lokal, wenn es:

  • aus einer Tätigkeit in Paraguay stammt (z. B. Dienstleistungen in Asunción);
  • aus Vermögenswerten im Land stammt (z. B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Ciudad del Este);
  • mit im Land ausgeübten Rechten verbunden ist (z. B. ein lokal genutztes Patent);
  • eine Vergütung für Dienstleistungen an paraguayische Unternehmen darstellt.

Ausländische Einkünfte sind steuerfrei, wenn sie aus externen Quellen stammen, etwa Telearbeit für ein ausländisches Unternehmen oder Investitionen außerhalb der Landesgrenzen. Bei digitalen Aktivitäten können die Herkunft der Kunden oder die IP-Adresse für die Einstufung ausschlaggebend sein.

Konkrete Beispiele für einen Expatriate 2026

  • Steuerpflichtig: Gehalt eines lokalen Unternehmens, Honorar für einen Auftrag in Asunción, Mieteinnahmen aus einer paraguayischen Immobilie, Gewinn aus einem Geschäft in Encarnación.
  • Nicht steuerpflichtig: Online-Einkünfte, Dividenden ausländischer Aktien, deutsche oder französische Rente, Mieteinnahmen außerhalb Paraguays, Gehalt für Telearbeit im Ausland, Kapitalgewinne aus Vermögenswerten außerhalb des Landes.

Ein Webentwickler mit Steuerwohnsitz, der für ausländische Kunden arbeitet, zahlt 0 % Steuern, wenn er die ausländische Herkunft durch Verträge oder Banküberweisungen nachweisen kann. Mieten für Immobilien in Paraguay unterliegen hingegen der IRP (8–10 %) und der Mehrwertsteuer (10 %). Für lokale Aktivitäten ist die RUC obligatorisch, selbst bei kleineren Geschäften.

Die wichtigsten Steuern für Privatpersonen und Unternehmen

Einkommensteuer für natürliche Personen (IRP)

Paraguay wendet ein progressives System für die IRP an. Die Steuersätze liegen zwischen 8 % und 10 %, mit einer im weltweiten Vergleich sehr wettbewerbsfähigen Obergrenze. Nur lokal erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig. Persönliche und familiäre Ausgaben sind abzugsfähig, was die Bemessungsgrundlage senken kann.

Besteuerung von Unternehmen und Dividenden (IRE und IDU)

Die Körperschaftsteuer (IRE) gilt für ansässige Unternehmen mit einem einheitlichen Satz von 10 % auf den Nettogewinn. An Gebietsansässige ausgeschüttete Dividenden unterliegen der IDU von 8 %, gegenüber 15 % für Gebietsfremde. Doppelbesteuerungsabkommen können diese Sätze senken, etwa auf 5 % für spanische Gebietsansässige.

Mehrwertsteuer (IVA) und Veräußerungsgewinne

Die IVA beträgt für die meisten Waren und Dienstleistungen 10 %; für Grundnahrungsmittel, Medikamente und bestimmte Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 5 %. Kapitalgewinne gebietsansässiger Privatpersonen werden mit 8 % besteuert, wobei eine vereinfachte Methode den effektiven Satz auf 2,4 % begrenzt, wenn die Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können.

Übersicht über die wichtigsten Steuern in Paraguay für Expats (2026)
Art der SteuerAnwendbarer SteuersatzSteuerbemessungsgrundlage (vereinfacht)
IRP (natürliche Personen)8 % bis 10 % (progressiv)Nettoeinkommen aus paraguayischen Quellen
IRE (Unternehmen)10 %Nettogewinn aus paraguayischen Aktivitäten
IDU (Dividenden)8 % (Gebietsansässige) / 15 % (Gebietsfremde)Von einem lokalen Unternehmen ausgeschüttete Dividenden und Gewinne
IVA (Mehrwertsteuer)10 % (allgemein) / 5 % (ermäßigt)Verkauf von Waren und Erbringung von Dienstleistungen in Paraguay

Vereinfachte Regelungen wie die IRE Simple für kleine Unternehmen bieten zusätzliche Vorteile. In der Praxis macht die Kombination aus niedrigem Mehrwertsteuersatz und steuerlicher Förderung von Kapitalgewinnen Paraguay für Auswanderer attraktiv. Die Dokumentation der Anschaffungskosten bleibt für die Optimierung der Veräußerungsgewinne entscheidend.

Steuern, die Sie in Paraguay nicht zahlen müssen: ein großer Vorteil

Keine Vermögenssteuer

Paraguay erhebt keine Steuer auf das persönliche Vermögen – weltweit eine Seltenheit. Ein Gesetzentwurf zur Besteuerung von Vermögen über 8 bis 10 Millionen Dollar wurde 2021 abgelehnt; bis heute existiert kein solches Gesetz.

Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer

Anders als in vielen Ländern sind Erbschaften und Schenkungen steuerfrei. Der spätere Verkauf geerbter Vermögenswerte (z. B. Aktien) kann jedoch zu steuerpflichtigen Gewinnen führen. Immobilien können so ohne Steuerkosten übertragen werden.

Und die Grundsteuern?

Die Grundsteuer (1–2 % des Katasterwerts) ist gering, denn der jährlich festgelegte Katasterwert liegt deutlich unter dem Marktwert. Eine mit 100.000 USD bewertete Immobilie kann einen Steuerwert von nur 20.000 USD haben. Die Abgabe betrifft ausschließlich lokale Immobilien.

Für wen sich Paraguay lohnt – und für wen nicht

Paraguay ist kein Universalrezept. Das Modell entfaltet seine Stärke bei bestimmten Profilen – und ist bei anderen schlicht überflüssig oder ungeeignet.

Ideal geeignet

  • Ortsunabhängige Unternehmer und digitale Nomaden: Wer ausschließlich ausländische Kunden bedient, kombiniert die 0-%-Besteuerung ausländischer Einkünfte mit niedrigen Lebenshaltungskosten. Das paraguayische System verlangt keine Mindestanwesenheit von 183 Tagen zur Begründung der Ansässigkeit, was für Reisende attraktiv ist.
  • Freelancer im Dienstleistungssektor: Programmierer, Berater, Kreative mit internationaler Kundschaft.
  • Investoren mit ausländischen Erträgen: Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne aus dem Ausland bleiben unberührt – flankiert vom Fehlen einer Vermögens- und Erbschaftssteuer.
  • Rentner und Pensionäre: Eine ausländische Rente wird in Paraguay nicht besteuert. In Kombination mit den niedrigen Lebenshaltungskosten lässt sich der Lebensstandard spürbar erhöhen.

Eher ungeeignet

  • Wer im Herkunftsland verwurzelt bleibt: Wer einen Großteil des Jahres in Deutschland oder Österreich verbringt oder dort wesentliche wirtschaftliche Interessen behält, verliert den Vorteil (siehe Wegzug und § 2 AStG).
  • Wer in Paraguay lokal Geld verdienen will: Lokale Gehälter sind niedrig, und ein klassisches Angestelltenverhältnis ist selten lohnend. Das Modell zielt auf ausländische Einkommensquellen.
  • Wer kein Spanisch lernen möchte: Behörden, Verträge und Alltag verlaufen auf Spanisch (daneben Guaraní). Ohne Grundkenntnisse wird vieles mühsam.

Wohnsitz & Aufenthalt: der Weg zur Residencia (Stand 2026)

Die Aufenthaltsregeln Paraguays haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert – weg vom früheren Ruf des „in 48 Stunden zur Daueraufenthaltsgenehmigung“. Wer aktuelle Ratgeber liest, die noch das alte, sehr einfache Verfahren beschreiben, riskiert eine böse Überraschung.

Touristenaufenthalt

Für einen reinen Besuch benötigen EU-Bürger kein Visum; der visumfreie Aufenthalt ist bis zu 90 Tage möglich und kann verlängert werden. Für die Einreise genügt ein gültiger Reisepass – mit dem Personalausweis ist die Einreise nicht möglich.

Temporäre vor permanenter Residenz

Die Daueraufenthaltsgenehmigung („Radicación Permanente“) kann im Regelfall nicht mehr sofort beantragt werden. Zunächst ist eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, die für zwei Jahre gilt; erst danach folgt der Antrag auf die permanente Residenz. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Investoren und für Angehörige paraguayischer Staatsbürger. Die Cédula de Identidad (der paraguayische Personalausweis, der die Eröffnung von Bankkonten und den Erhalt der Steuernummer erleichtert) wird in der Regel bereits mit Bewilligung der temporären Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.

Wichtig – aktuelle Verschärfung: Die Dirección Nacional de Migraciones (DNM) hat die Anforderungen 2025/2026 weiter angezogen (u. a. durch die Resolución DNM N° 407/2026). Auch die RUC-Vergabe wurde mit biometrischen Anforderungen verschärft. [Hier die aktuell von der DNM geforderte Dokumentenliste und Fristen einsetzen – Stand zum Veröffentlichungsdatum, da sich die Vorgaben laufend ändern.]

Dokumente aus dem deutschsprachigen Raum richtig vorbereiten

Unabhängig von den jeweils aktuellen DNM-Vorgaben gelten für die Vorbereitung Ihrer Unterlagen im Herkunftsland stabile Grundsätze, die erfahrungsgemäß die meisten Verzögerungen verursachen:

  • Reisepass mit ausreichender Restgültigkeit.
  • Internationale Geburtsurkunde.
  • Polizeiliches Führungszeugnis (in Deutschland: Belegart „O“ bzw. für ausländische Behörden), das auf der Behörde ausdrücklich mit dem Vermerk „zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde / überbeglaubigt“ beantragt werden muss. Die Überbeglaubigung erfolgt in Deutschland über das Bundesamt für Justiz bzw. den Generalbundesanwalt. Achten Sie auf die Aktualität (oft maximal drei Monate).
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, bei minderjährigen Kindern die notarielle Zustimmung des verbleibenden Elternteils, Schulzeugnisse (über das Kultusministerium beglaubigt), Rentenbescheide, akademische Titel.
  • Alle Dokumente müssen je nach Bundesland vorbeglaubigt und anschließend legalisiert bzw. mit Apostille versehen werden, bevor sie in Paraguay anerkannt werden.

Der Leitspruch der Einheimischen gilt hier uneingeschränkt: „Con paciencia“ – mit Geduld. Wer die Dokumentenkette von Anfang an korrekt aufsetzt, spart Wochen.

Wegzug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: die unterschätzte Hälfte Ihrer Strategie

Die 0 % auf Auslandseinkünfte in Paraguay nützen Ihnen nichts, solange Deutschland, Österreich oder die Schweiz weiterhin auf Ihr weltweites Einkommen zugreifen. Der saubere Abschied vom Fiskus im Herkunftsland entscheidet darüber, ob aus der Theorie ein realer Steuervorteil wird.

Zuerst der Wohnsitz: ohne saubere Aufgabe kein Vorteil

In Deutschland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an den Wohnsitz (§ 8 AO) oder den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO). Beides müssen Sie tatsächlich aufgeben. Der klassische Fehler: eine in Deutschland behaltene Zweitwohnung, die Ihnen jederzeit als ständige Wohnstätte zur Verfügung steht – damit bleiben Sie unbeschränkt steuerpflichtig, und der Umzug bringt steuerlich nichts. Entscheidend ist die tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts: ausreichende physische Anwesenheit, idealerweise mit Familie, und die Abmeldung im Herkunftsland. Ein nur auf dem Papier vollzogener Scheinwohnsitz hält keiner Prüfung stand – prominente deutsche Streitfälle sind hierfür der bekannte Maßstab.

Deutschland: die Wegzugsteuer nach § 6 AStG

Die Wegzugsbesteuerung trifft Sie nur, wenn Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten (§ 17 EStG) und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Dann fingiert das Gesetz im Wegzugszeitpunkt einen Verkauf: Die stillen Reserven werden im Teileinkünfteverfahren besteuert (effektiv oft rund 26–28 %), obwohl nichts verkauft wurde. Wichtige Korrektur eines verbreiteten Irrtums: Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (Wegzüge ab 1. Januar 2022) gibt es keine unbefristete, zinslose Stundung mehr – auch nicht innerhalb der EU. Geblieben ist nur die Ratenzahlung über bis zu sieben Jahre, in der Regel gegen Sicherheitsleistung; für ein Drittland wie Paraguay gilt dasselbe. Seit 2025 können auch größere Investmentfondsanteile erfasst sein, ab 2026 ist ein elektronisches Meldeverfahren vorgesehen. Wer keine wesentliche Beteiligung hält – viele Freelancer und Angestellte – wird von § 6 AStG gar nicht erfasst.

Deutschland: § 2 AStG – die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (zehn Jahre)

Für Paraguay ist § 2 AStG meist relevanter. Paraguay gilt als Niedrigsteuerland. Wer dorthin zieht und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland unterhält, kann für bis zu zehn Jahre mit bestimmten deutschen Einkünften steuerpflichtig bleiben. Je sauberer Sie Ihren wirtschaftlichen Nexus zu Deutschland lösen, desto eher läuft die Norm ins Leere.

Der Fragebogen des Finanzamts

Rechnen Sie etwa drei bis zwölf Monate nach der Abmeldung mit einem Fragebogen zum Wegzug ins Ausland. Ignorieren ist die schlechteste Option: Reagieren Sie vollständig und belegen Sie die tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts (Mietvertrag oder Eigentum, Cédula, Reisebewegungen, Familie vor Ort).

Österreich: § 27 Abs. 6 EStG – und warum Paraguay strenger behandelt wird

Österreich besteuert beim Wegzug die stillen Reserven von Kapitalvermögen im Privatvermögen (Aktien, GmbH-Anteile, auch Kryptowährungen) mit 27,5 % – ohne eine 1-%-Schwelle, der Kreis der Betroffenen ist also breiter als in Deutschland. Bei einem Wegzug in die EU/EWR ist auf Antrag das Nichtfestsetzungskonzept möglich; bei einem Drittstaat wie Paraguay kommt es zur sofortigen Festsetzung. Für Österreicher ist der Wegzug nach Paraguay damit tendenziell härter als ein EU-Umzug.

Schweiz: meist kein Exit-Tax-Problem – aber sauber abmelden

Die Schweiz kennt für natürliche Personen grundsätzlich keine Wegzugsbesteuerung auf private Kapitalgewinne; private Veräußerungsgewinne auf beweglichem Vermögen sind ohnehin meist steuerfrei (Sonderfälle wie gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel oder Liegenschaftsgewinne ausgenommen). Die zentrale Aufgabe ist die saubere Beendigung der Schweizer Steueransässigkeit: Abmeldung, Aufgabe der Wohnung, tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts.

Was das für Ihre Paraguay-Planung bedeutet

  • Beteiligungen vor dem Wegzug prüfen – Strukturierung oder Verkauf gehören davor, nicht danach.
  • Wirtschaftlichen Nexus lösen, damit § 2 AStG ins Leere läuft.
  • Lebensmittelpunkt belegbar verlagern – Wohnung aufgeben, abmelden, Anwesenheit dokumentieren.
  • Erst dann greift Paraguay. Die 0-%-Besteuerung wirkt erst, wenn Sie aus dem DACH-Steuernetz heraus sind.

Ehrlicher Hinweis: Die DACH-seitige Analyse gehört zwingend in die Hände eines Steuerberaters in Ihrem Herkunftsland. Unsere Stärke liegt auf der paraguayischen Seite – Aufenthalt, Cédula, RUC, steuerliche Ansässigkeit und der Nachweis des neuen Lebensmittelpunkts – sowie in der Koordination beider Seiten.

Steuerkonformität in Paraguay: RUC, Erklärungen und Fristen

Steuerlicher Wohnsitz: Was wirklich zählt

Es gibt keine starre 183-Tage-Regel: Der Status als Steuerinländer hängt vom „Zentrum der wirtschaftlichen und lebenswichtigen Interessen“ ab. Sie können also auch mit geringerer Anwesenheit Steuerinländer werden. Eine paraguayische Steuerwohnsitzbescheinigung wird empfohlen, um Ihren Status gegenüber dem Herkunftsland nachzuweisen und Abkommensvorteile zu nutzen.

Registrierung beim Finanzamt: der entscheidende Schritt der RUC

Die RUC (Registro Único de Contribuyentes) ist für jede wirtschaftliche Tätigkeit obligatorisch – Unternehmen, Freiberufler oder Mietinvestitionen. Sie ermöglicht die Erklärung der IVA (10 %) und der Körperschaftsteuer (10 %). Der Weg in drei Schritten:

  1. Befristete Aufenthaltsgenehmigung und paraguayische Cédula de Identidad beantragen.
  2. Anmeldung über die SET (Steuerverwaltung).
  3. RUC und Zugangsdaten für die Online-Erklärungen erhalten.

Mit aktiver RUC stellen Sie rechtmäßige Rechnungen aus und erfüllen Ihre Pflichten wie die monatliche Mehrwertsteuer.

Erklärungen und Zahlungen: Fehler, die es zu vermeiden gilt

Die Fristen variieren je nach Steuerart. Privatpersonen erklären lokale Einkünfte über die IRP (8–10 %); Unternehmen zahlen die Körperschaftsteuer von 10 % mit jährlicher Erklärung vor Ende April. Bei verspäteter IRP-Zahlung drohen Strafen von 4–14 % zuzüglich 0,116 % Zinsen pro Tag. „Niedrige Steuern“ mit „fehlenden Verpflichtungen“ zu verwechseln, ist ein häufiger und teurer Fehler: Auch ohne Geschäftstätigkeit sind regelmäßige Erklärungen nötig, um den Steuerstatus aufrechtzuerhalten. Die Mehrwertsteuer ist in der Regel vor dem 20. jedes Monats fällig – die Einbindung eines lokalen Buchhaltungsexperten ist dringend zu empfehlen.

Automatischer Informationsaustausch (CRS): aktueller Stand 2026

Häufig wird behauptet, Paraguay nehme „nicht am internationalen Datenaustausch teil“. Das ist 2026 nicht mehr korrekt – und Genauigkeit ist hier wichtig.

Paraguay hat sich vorläufig zur Umsetzung des CRS verpflichtet, wobei erste automatische Austausche auf den Zyklus 2026/2027 abzielen. Bis dahin funktioniert das Land im Wesentlichen über den Informationsaustausch auf Ersuchen (EOIR): Daten werden nur auf konkretes, rechtlich begründetes Ersuchen im Rahmen einer Steuer- oder Strafsache geteilt, nicht automatisch und flächendeckend. Paraguay hat zudem das multilaterale Steuerübereinkommen (Gesetz 6.656/2020) ratifiziert.

Praktische Konsequenz: Der Trend geht klar Richtung Transparenz. Wer auf Intransparenz als „Strategie“ setzt, baut auf Sand. Die tragfähige Logik ist eine andere – mit einem sauberen Steuerwohnsitz und einer Ansässigkeitsbescheinigung lenken Sie den (künftigen) Datenfluss korrekt in das Land Ihrer tatsächlichen Ansässigkeit und bleiben dabei vollständig regelkonform.

Lebenshaltungskosten in Paraguay 2026

Die niedrigen Lebenshaltungskosten sind neben der Steuer das zweite große Argument. Mit einem mitteleuropäischen Einkommen – ob Rente oder Gehalt – lebt man in Paraguay je nach Ansprüchen deutlich günstiger.

Als grobe Orientierung sollten Sie je nach Lebensstil und Wohnort (Asunción, Encarnación, Ciudad del Este) mit etwa 1.200 bis 1.800 € pro Monat rechnen. Die Unterschiede zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz liegen häufig bei 40–60 %. Die Mietpreise schwanken stark nach Lage, Zustand und Alter des Gebäudes: In Asunción liegen sie spürbar höher als in kleineren Städten; eine Zwei-Zimmer-Wohnung kann in der Hauptstadt deutlich über 2.000.000 PYG kosten, während in Ciudad del Este vergleichbare Objekte unter 1.000.000 PYG zu finden sind.

Einen aktuellen, segmentierten Überblick (Miete, Restaurant, Lebensmittel, Nebenkosten) liefert die Plattform Numbeo. Der Indexwert 100 entspricht dort den Lebenshaltungskosten von New York City; Werte darunter zeigen, wie viel günstiger ein Segment ausfällt. Vergleichen Sie immer stadtspezifisch, nicht pauschal: Numbeo – Lebenshaltungskosten Paraguay.

Steuerstrategie 2026: Abkommen, Synthese und das Leben vor Ort

Paraguay und Doppelbesteuerungsabkommen

Paraguay verfügt über ein begrenztes Netz bilateraler Steuerabkommen – in Kraft sind u. a. Abkommen mit Chile, Spanien, Katar, Taiwan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Uruguay. Mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht kein umfassendes DBA. Dennoch bleibt das Territorialitätsprinzip der Schlüssel: Unabhängig von Abkommen sind nur Ihre lokalen Einkünfte steuerpflichtig. Das vereinfacht die Verwaltung, verlangt aber eine vorherige Prüfung Ihrer Situation im früheren Wohnsitzland.

Ihre Steuerbilanz in Paraguay: die wichtigsten Punkte

  • 0 % Steuer auf ausländische Einkünfte (Gehälter, Dividenden, Renten, digitale Aktivitäten).
  • Maximal 10 % auf lokale Einkünfte (IRE, mit vereinfachter Regelung von 3 % für kleine Unternehmen).
  • Keine Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
  • Flexibilität beim Steuerwohnsitz, ohne starre 183-Tage-Pflicht.
  • Aber: nur wirksam nach sauberem Wegzug aus dem Herkunftsland und bei laufender Steuerkonformität vor Ort.

Internationale Entwicklungen wie BEPS 2.0 (globale Mindeststeuer von 15 %) könnten bestimmte Anreizsysteme berühren. Jede Situation verdient eine individuelle Analyse. Paraguay bietet, fernab von Klischees, einen klaren, auf Territorialität basierenden Rahmen – eine reale Gelegenheit, die Steuerlast zu optimieren und zugleich von niedrigen Lebenshaltungskosten zu profitieren. Kontaktieren Sie uns für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Strategie.

FAQ

Wie sieht die Steuerstruktur in Paraguay 2026 aus?

Paraguay basiert auf einem territorialen System: Nur innerhalb der Grenzen erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte (Gehälter, Dividenden, Mieten außerhalb des Landes, ausländische Renten) unterliegen 0 %. Lokale Einkünfte tragen wettbewerbsfähige Sätze: IRP bis 10 % auf berufliche Einkünfte, 8 % auf Immobilieneinkünfte, IVA 10 % (ermäßigt 5 %).

Muss ich mindestens 183 Tage pro Jahr in Paraguay sein?

Nein. Es gibt keine starre 183-Tage-Regel. Der Status als Steuerinländer richtet sich nach dem Zentrum der wirtschaftlichen und lebenswichtigen Interessen. Beachten Sie aber, dass Ihr Herkunftsland (z. B. Deutschland) eigene Maßstäbe an die Aufgabe des dortigen Wohnsitzes anlegt.

Zahle ich beim Wegzug aus Deutschland eine „Exit Tax“?

Nur, wenn Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten und sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 AStG). Andernfalls fällt keine Wegzugsteuer an. Relevanter ist für viele die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG (bis zu zehn Jahre), da Paraguay als Niedrigsteuerland gilt. Lassen Sie dies durch einen Steuerberater in Deutschland prüfen.

Bekomme ich die Daueraufenthaltsgenehmigung sofort?

In der Regel nicht mehr. Üblich ist zunächst eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung (zwei Jahre), danach der Antrag auf permanente Residenz. Ausnahmen gelten u. a. für bestimmte Investoren. Die Anforderungen wurden 2025/2026 verschärft – prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antragstellung.

Tauscht Paraguay Bankdaten automatisch aus (CRS)?

Noch nicht flächendeckend. Paraguay hat sich vorläufig zum CRS verpflichtet, mit ersten automatischen Austauschen ab dem Zyklus 2026/2027; aktuell erfolgt der Austausch im Wesentlichen auf konkretes Ersuchen (EOIR). Der langfristige Trend geht klar zu mehr Transparenz.

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten?

Je nach Lebensstil und Stadt etwa 1.200–1.800 € pro Monat, also 40–60 % unter west­europäischem Niveau. Die Mieten variieren stark zwischen Asunción und kleineren Städten.

Dieser Leitfaden vermittelt allgemeine Informationen zum Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Rechtslage – insbesondere zu Aufenthaltsregeln, Wegzugsbesteuerung und CRS – ändert sich laufend.