Das Wichtigste auf einen Blick: Paraguay ist keine Steueroase, sondern ein Land mit territorialer Besteuerung. Nur lokal erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig, der Steuersatz ist auf 10 % begrenzt. Ausländische Einkünfte – Dividenden, Online-Einkünfte oder Renten – werden mit 0 % besteuert. Entscheidend ist jedoch nicht nur die paraguayische Seite: Erst der saubere Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz macht aus dem Vorteil eine reale Steuerersparnis.
Sind die Steuern in Paraguay wirklich ein entscheidender Vorteil für Auswanderer im Jahr 2026? Hinter dem gängigen Vorurteil eines „Steuerparadieses“ entmystifiziert dieser Leitfaden die Regeln der territorialen Besteuerung – und behandelt ebenso ausführlich die Hälfte, die die meisten Ratgeber auslassen: den korrekten Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum und die seit 2025/2026 verschärften Aufenthaltsregeln.
Sie erfahren, wie ausländische Einkünfte gesetzlich von der lokalen Steuer befreit sind, wie lokale Einkünfte mit maximal 10 % besteuert werden, warum es keine Vermögens- oder Erbschaftssteuer gibt – und welche Schritte im Herkunftsland zwingend dazugehören, damit das Modell hält.
Warum wird Paraguay oft als „Steuerparadies“ bezeichnet? Die Antwort liegt in der 0-%-Steuer auf ausländische Einkünfte für Steuerinländer. Dieses Bild ist jedoch irreführend: Das Land wendet einen klaren Rechtsrahmen auf Basis des Territorialitätsprinzips an und arbeitet – anders als klassische Steueroasen – mit internationalen Organisationen zusammen. Es taucht auf keiner schwarzen oder grauen Liste der OECD auf. Im Jahr 2026 zieht dieses System Auswanderer an, verlangt aber die Einhaltung strenger Bedingungen, um legal davon zu profitieren.
Nur lokal erzielte Einkünfte werden besteuert. Ausländische Einkünfte – aus Investitionen, Online-Geschäften oder internationalen Kunden – unterliegen nicht der lokalen Steuer. Ein in Asunción ansässiger Digitalunternehmer zahlt keine Steuern auf seine Online-Einkünfte, sofern er deren ausländische Herkunft nachweisen kann. Lokale Einkünfte wie Mieteinnahmen werden hingegen mit 8–10 % besteuert. Um davon zu profitieren, müssen Sie die RUC beantragen und Ihren steuerlichen Wohnsitz im Herkunftsland aufgeben – sauber strukturiert, um Fehler wie eine falsche Angabe der Einkommensquelle zu vermeiden.
Paraguay wendet ein territoriales Steuersystem an: Nur lokal erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig. Im Gegensatz zu Frankreich, Deutschland oder den USA gibt es keine weltweite Besteuerung. Auswanderer profitieren von einer vollständigen gesetzlichen Befreiung ihrer ausländischen Einkünfte, verstärkt durch das Fehlen von Vermögens- und Erbschaftssteuern.
Nur gravados (steuerpflichtige) Einkünfte aus Paraguay werden besteuert. No gravados (nicht steuerpflichtige) Einkünfte aus dem Ausland sind zu 100 % steuerfrei – eine gesetzliche Grundlage, keine Grauzone. Ein Einkommen gilt als lokal, wenn es:
Ausländische Einkünfte sind steuerfrei, wenn sie aus externen Quellen stammen, etwa Telearbeit für ein ausländisches Unternehmen oder Investitionen außerhalb der Landesgrenzen. Bei digitalen Aktivitäten können die Herkunft der Kunden oder die IP-Adresse für die Einstufung ausschlaggebend sein.
Ein Webentwickler mit Steuerwohnsitz, der für ausländische Kunden arbeitet, zahlt 0 % Steuern, wenn er die ausländische Herkunft durch Verträge oder Banküberweisungen nachweisen kann. Mieten für Immobilien in Paraguay unterliegen hingegen der IRP (8–10 %) und der Mehrwertsteuer (10 %). Für lokale Aktivitäten ist die RUC obligatorisch, selbst bei kleineren Geschäften.
Paraguay wendet ein progressives System für die IRP an. Die Steuersätze liegen zwischen 8 % und 10 %, mit einer im weltweiten Vergleich sehr wettbewerbsfähigen Obergrenze. Nur lokal erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig. Persönliche und familiäre Ausgaben sind abzugsfähig, was die Bemessungsgrundlage senken kann.
Die Körperschaftsteuer (IRE) gilt für ansässige Unternehmen mit einem einheitlichen Satz von 10 % auf den Nettogewinn. An Gebietsansässige ausgeschüttete Dividenden unterliegen der IDU von 8 %, gegenüber 15 % für Gebietsfremde. Doppelbesteuerungsabkommen können diese Sätze senken, etwa auf 5 % für spanische Gebietsansässige.
Die IVA beträgt für die meisten Waren und Dienstleistungen 10 %; für Grundnahrungsmittel, Medikamente und bestimmte Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 5 %. Kapitalgewinne gebietsansässiger Privatpersonen werden mit 8 % besteuert, wobei eine vereinfachte Methode den effektiven Satz auf 2,4 % begrenzt, wenn die Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können.
| Art der Steuer | Anwendbarer Steuersatz | Steuerbemessungsgrundlage (vereinfacht) |
|---|---|---|
| IRP (natürliche Personen) | 8 % bis 10 % (progressiv) | Nettoeinkommen aus paraguayischen Quellen |
| IRE (Unternehmen) | 10 % | Nettogewinn aus paraguayischen Aktivitäten |
| IDU (Dividenden) | 8 % (Gebietsansässige) / 15 % (Gebietsfremde) | Von einem lokalen Unternehmen ausgeschüttete Dividenden und Gewinne |
| IVA (Mehrwertsteuer) | 10 % (allgemein) / 5 % (ermäßigt) | Verkauf von Waren und Erbringung von Dienstleistungen in Paraguay |
Vereinfachte Regelungen wie die IRE Simple für kleine Unternehmen bieten zusätzliche Vorteile. In der Praxis macht die Kombination aus niedrigem Mehrwertsteuersatz und steuerlicher Förderung von Kapitalgewinnen Paraguay für Auswanderer attraktiv. Die Dokumentation der Anschaffungskosten bleibt für die Optimierung der Veräußerungsgewinne entscheidend.
Paraguay erhebt keine Steuer auf das persönliche Vermögen – weltweit eine Seltenheit. Ein Gesetzentwurf zur Besteuerung von Vermögen über 8 bis 10 Millionen Dollar wurde 2021 abgelehnt; bis heute existiert kein solches Gesetz.
Anders als in vielen Ländern sind Erbschaften und Schenkungen steuerfrei. Der spätere Verkauf geerbter Vermögenswerte (z. B. Aktien) kann jedoch zu steuerpflichtigen Gewinnen führen. Immobilien können so ohne Steuerkosten übertragen werden.
Die Grundsteuer (1–2 % des Katasterwerts) ist gering, denn der jährlich festgelegte Katasterwert liegt deutlich unter dem Marktwert. Eine mit 100.000 USD bewertete Immobilie kann einen Steuerwert von nur 20.000 USD haben. Die Abgabe betrifft ausschließlich lokale Immobilien.
Paraguay ist kein Universalrezept. Das Modell entfaltet seine Stärke bei bestimmten Profilen – und ist bei anderen schlicht überflüssig oder ungeeignet.
Die Aufenthaltsregeln Paraguays haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert – weg vom früheren Ruf des „in 48 Stunden zur Daueraufenthaltsgenehmigung“. Wer aktuelle Ratgeber liest, die noch das alte, sehr einfache Verfahren beschreiben, riskiert eine böse Überraschung.
Für einen reinen Besuch benötigen EU-Bürger kein Visum; der visumfreie Aufenthalt ist bis zu 90 Tage möglich und kann verlängert werden. Für die Einreise genügt ein gültiger Reisepass – mit dem Personalausweis ist die Einreise nicht möglich.
Die Daueraufenthaltsgenehmigung („Radicación Permanente“) kann im Regelfall nicht mehr sofort beantragt werden. Zunächst ist eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, die für zwei Jahre gilt; erst danach folgt der Antrag auf die permanente Residenz. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Investoren und für Angehörige paraguayischer Staatsbürger. Die Cédula de Identidad (der paraguayische Personalausweis, der die Eröffnung von Bankkonten und den Erhalt der Steuernummer erleichtert) wird in der Regel bereits mit Bewilligung der temporären Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.
Wichtig – aktuelle Verschärfung: Die Dirección Nacional de Migraciones (DNM) hat die Anforderungen 2025/2026 weiter angezogen (u. a. durch die Resolución DNM N° 407/2026). Auch die RUC-Vergabe wurde mit biometrischen Anforderungen verschärft. [Hier die aktuell von der DNM geforderte Dokumentenliste und Fristen einsetzen – Stand zum Veröffentlichungsdatum, da sich die Vorgaben laufend ändern.]
Unabhängig von den jeweils aktuellen DNM-Vorgaben gelten für die Vorbereitung Ihrer Unterlagen im Herkunftsland stabile Grundsätze, die erfahrungsgemäß die meisten Verzögerungen verursachen:
Der Leitspruch der Einheimischen gilt hier uneingeschränkt: „Con paciencia“ – mit Geduld. Wer die Dokumentenkette von Anfang an korrekt aufsetzt, spart Wochen.
Die 0 % auf Auslandseinkünfte in Paraguay nützen Ihnen nichts, solange Deutschland, Österreich oder die Schweiz weiterhin auf Ihr weltweites Einkommen zugreifen. Der saubere Abschied vom Fiskus im Herkunftsland entscheidet darüber, ob aus der Theorie ein realer Steuervorteil wird.
In Deutschland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht an den Wohnsitz (§ 8 AO) oder den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO). Beides müssen Sie tatsächlich aufgeben. Der klassische Fehler: eine in Deutschland behaltene Zweitwohnung, die Ihnen jederzeit als ständige Wohnstätte zur Verfügung steht – damit bleiben Sie unbeschränkt steuerpflichtig, und der Umzug bringt steuerlich nichts. Entscheidend ist die tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts: ausreichende physische Anwesenheit, idealerweise mit Familie, und die Abmeldung im Herkunftsland. Ein nur auf dem Papier vollzogener Scheinwohnsitz hält keiner Prüfung stand – prominente deutsche Streitfälle sind hierfür der bekannte Maßstab.
Die Wegzugsbesteuerung trifft Sie nur, wenn Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten (§ 17 EStG) und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Dann fingiert das Gesetz im Wegzugszeitpunkt einen Verkauf: Die stillen Reserven werden im Teileinkünfteverfahren besteuert (effektiv oft rund 26–28 %), obwohl nichts verkauft wurde. Wichtige Korrektur eines verbreiteten Irrtums: Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (Wegzüge ab 1. Januar 2022) gibt es keine unbefristete, zinslose Stundung mehr – auch nicht innerhalb der EU. Geblieben ist nur die Ratenzahlung über bis zu sieben Jahre, in der Regel gegen Sicherheitsleistung; für ein Drittland wie Paraguay gilt dasselbe. Seit 2025 können auch größere Investmentfondsanteile erfasst sein, ab 2026 ist ein elektronisches Meldeverfahren vorgesehen. Wer keine wesentliche Beteiligung hält – viele Freelancer und Angestellte – wird von § 6 AStG gar nicht erfasst.
Für Paraguay ist § 2 AStG meist relevanter. Paraguay gilt als Niedrigsteuerland. Wer dorthin zieht und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland unterhält, kann für bis zu zehn Jahre mit bestimmten deutschen Einkünften steuerpflichtig bleiben. Je sauberer Sie Ihren wirtschaftlichen Nexus zu Deutschland lösen, desto eher läuft die Norm ins Leere.
Rechnen Sie etwa drei bis zwölf Monate nach der Abmeldung mit einem Fragebogen zum Wegzug ins Ausland. Ignorieren ist die schlechteste Option: Reagieren Sie vollständig und belegen Sie die tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts (Mietvertrag oder Eigentum, Cédula, Reisebewegungen, Familie vor Ort).
Österreich besteuert beim Wegzug die stillen Reserven von Kapitalvermögen im Privatvermögen (Aktien, GmbH-Anteile, auch Kryptowährungen) mit 27,5 % – ohne eine 1-%-Schwelle, der Kreis der Betroffenen ist also breiter als in Deutschland. Bei einem Wegzug in die EU/EWR ist auf Antrag das Nichtfestsetzungskonzept möglich; bei einem Drittstaat wie Paraguay kommt es zur sofortigen Festsetzung. Für Österreicher ist der Wegzug nach Paraguay damit tendenziell härter als ein EU-Umzug.
Die Schweiz kennt für natürliche Personen grundsätzlich keine Wegzugsbesteuerung auf private Kapitalgewinne; private Veräußerungsgewinne auf beweglichem Vermögen sind ohnehin meist steuerfrei (Sonderfälle wie gewerbsmäßiger Wertschriftenhandel oder Liegenschaftsgewinne ausgenommen). Die zentrale Aufgabe ist die saubere Beendigung der Schweizer Steueransässigkeit: Abmeldung, Aufgabe der Wohnung, tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts.
Ehrlicher Hinweis: Die DACH-seitige Analyse gehört zwingend in die Hände eines Steuerberaters in Ihrem Herkunftsland. Unsere Stärke liegt auf der paraguayischen Seite – Aufenthalt, Cédula, RUC, steuerliche Ansässigkeit und der Nachweis des neuen Lebensmittelpunkts – sowie in der Koordination beider Seiten.
Es gibt keine starre 183-Tage-Regel: Der Status als Steuerinländer hängt vom „Zentrum der wirtschaftlichen und lebenswichtigen Interessen“ ab. Sie können also auch mit geringerer Anwesenheit Steuerinländer werden. Eine paraguayische Steuerwohnsitzbescheinigung wird empfohlen, um Ihren Status gegenüber dem Herkunftsland nachzuweisen und Abkommensvorteile zu nutzen.
Die RUC (Registro Único de Contribuyentes) ist für jede wirtschaftliche Tätigkeit obligatorisch – Unternehmen, Freiberufler oder Mietinvestitionen. Sie ermöglicht die Erklärung der IVA (10 %) und der Körperschaftsteuer (10 %). Der Weg in drei Schritten:
Mit aktiver RUC stellen Sie rechtmäßige Rechnungen aus und erfüllen Ihre Pflichten wie die monatliche Mehrwertsteuer.
Die Fristen variieren je nach Steuerart. Privatpersonen erklären lokale Einkünfte über die IRP (8–10 %); Unternehmen zahlen die Körperschaftsteuer von 10 % mit jährlicher Erklärung vor Ende April. Bei verspäteter IRP-Zahlung drohen Strafen von 4–14 % zuzüglich 0,116 % Zinsen pro Tag. „Niedrige Steuern“ mit „fehlenden Verpflichtungen“ zu verwechseln, ist ein häufiger und teurer Fehler: Auch ohne Geschäftstätigkeit sind regelmäßige Erklärungen nötig, um den Steuerstatus aufrechtzuerhalten. Die Mehrwertsteuer ist in der Regel vor dem 20. jedes Monats fällig – die Einbindung eines lokalen Buchhaltungsexperten ist dringend zu empfehlen.
Häufig wird behauptet, Paraguay nehme „nicht am internationalen Datenaustausch teil“. Das ist 2026 nicht mehr korrekt – und Genauigkeit ist hier wichtig.
Paraguay hat sich vorläufig zur Umsetzung des CRS verpflichtet, wobei erste automatische Austausche auf den Zyklus 2026/2027 abzielen. Bis dahin funktioniert das Land im Wesentlichen über den Informationsaustausch auf Ersuchen (EOIR): Daten werden nur auf konkretes, rechtlich begründetes Ersuchen im Rahmen einer Steuer- oder Strafsache geteilt, nicht automatisch und flächendeckend. Paraguay hat zudem das multilaterale Steuerübereinkommen (Gesetz 6.656/2020) ratifiziert.
Praktische Konsequenz: Der Trend geht klar Richtung Transparenz. Wer auf Intransparenz als „Strategie“ setzt, baut auf Sand. Die tragfähige Logik ist eine andere – mit einem sauberen Steuerwohnsitz und einer Ansässigkeitsbescheinigung lenken Sie den (künftigen) Datenfluss korrekt in das Land Ihrer tatsächlichen Ansässigkeit und bleiben dabei vollständig regelkonform.
Die niedrigen Lebenshaltungskosten sind neben der Steuer das zweite große Argument. Mit einem mitteleuropäischen Einkommen – ob Rente oder Gehalt – lebt man in Paraguay je nach Ansprüchen deutlich günstiger.
Als grobe Orientierung sollten Sie je nach Lebensstil und Wohnort (Asunción, Encarnación, Ciudad del Este) mit etwa 1.200 bis 1.800 € pro Monat rechnen. Die Unterschiede zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz liegen häufig bei 40–60 %. Die Mietpreise schwanken stark nach Lage, Zustand und Alter des Gebäudes: In Asunción liegen sie spürbar höher als in kleineren Städten; eine Zwei-Zimmer-Wohnung kann in der Hauptstadt deutlich über 2.000.000 PYG kosten, während in Ciudad del Este vergleichbare Objekte unter 1.000.000 PYG zu finden sind.
Einen aktuellen, segmentierten Überblick (Miete, Restaurant, Lebensmittel, Nebenkosten) liefert die Plattform Numbeo. Der Indexwert 100 entspricht dort den Lebenshaltungskosten von New York City; Werte darunter zeigen, wie viel günstiger ein Segment ausfällt. Vergleichen Sie immer stadtspezifisch, nicht pauschal: Numbeo – Lebenshaltungskosten Paraguay.
Paraguay verfügt über ein begrenztes Netz bilateraler Steuerabkommen – in Kraft sind u. a. Abkommen mit Chile, Spanien, Katar, Taiwan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Uruguay. Mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht kein umfassendes DBA. Dennoch bleibt das Territorialitätsprinzip der Schlüssel: Unabhängig von Abkommen sind nur Ihre lokalen Einkünfte steuerpflichtig. Das vereinfacht die Verwaltung, verlangt aber eine vorherige Prüfung Ihrer Situation im früheren Wohnsitzland.
Internationale Entwicklungen wie BEPS 2.0 (globale Mindeststeuer von 15 %) könnten bestimmte Anreizsysteme berühren. Jede Situation verdient eine individuelle Analyse. Paraguay bietet, fernab von Klischees, einen klaren, auf Territorialität basierenden Rahmen – eine reale Gelegenheit, die Steuerlast zu optimieren und zugleich von niedrigen Lebenshaltungskosten zu profitieren. Kontaktieren Sie uns für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Strategie.
Paraguay basiert auf einem territorialen System: Nur innerhalb der Grenzen erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte (Gehälter, Dividenden, Mieten außerhalb des Landes, ausländische Renten) unterliegen 0 %. Lokale Einkünfte tragen wettbewerbsfähige Sätze: IRP bis 10 % auf berufliche Einkünfte, 8 % auf Immobilieneinkünfte, IVA 10 % (ermäßigt 5 %).
Nein. Es gibt keine starre 183-Tage-Regel. Der Status als Steuerinländer richtet sich nach dem Zentrum der wirtschaftlichen und lebenswichtigen Interessen. Beachten Sie aber, dass Ihr Herkunftsland (z. B. Deutschland) eigene Maßstäbe an die Aufgabe des dortigen Wohnsitzes anlegt.
Nur, wenn Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten und sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren (§ 6 AStG). Andernfalls fällt keine Wegzugsteuer an. Relevanter ist für viele die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG (bis zu zehn Jahre), da Paraguay als Niedrigsteuerland gilt. Lassen Sie dies durch einen Steuerberater in Deutschland prüfen.
In der Regel nicht mehr. Üblich ist zunächst eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung (zwei Jahre), danach der Antrag auf permanente Residenz. Ausnahmen gelten u. a. für bestimmte Investoren. Die Anforderungen wurden 2025/2026 verschärft – prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antragstellung.
Noch nicht flächendeckend. Paraguay hat sich vorläufig zum CRS verpflichtet, mit ersten automatischen Austauschen ab dem Zyklus 2026/2027; aktuell erfolgt der Austausch im Wesentlichen auf konkretes Ersuchen (EOIR). Der langfristige Trend geht klar zu mehr Transparenz.
Je nach Lebensstil und Stadt etwa 1.200–1.800 € pro Monat, also 40–60 % unter westeuropäischem Niveau. Die Mieten variieren stark zwischen Asunción und kleineren Städten.
Dieser Leitfaden vermittelt allgemeine Informationen zum Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Rechtslage – insbesondere zu Aufenthaltsregeln, Wegzugsbesteuerung und CRS – ändert sich laufend.